Unsere Mitarbeiter sind nach § 97/2 der StVO ausgebildete und vereidigte Straßenaufsichtsorgane, die berechtigt sind, bis zur Stufe 4 Transportsicherungen durchzuführen.
Unsere Erfahrung kommt Ihnen zu Gute. Gerne sind wir Ihnen behilflich für Ihre Schwertransporte die geeignete Route zu planen, Gefahrenstellen vorab zu besichtigen und komplizierte Routen
genauesten auf Befahrungsmöglichkeit zu prüfen.
Gerne erledigen wir Ihnen die Antragstellung in den einzelnen Bundesländern Österreichs für Ihre durchzuführenden Transporte. Wir haben auch die Möglichkeit in Ländern außerhalb Österreichs
Bescheide für Sie zu beantragen, bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.